Teilnahmebedingungen – Namenswettbewerb für den Brockumer Markt‑Esel
Veranstalter
Der Wettbewerb wird vom Brockumer Großmarkt (Marktausschuss) veranstaltet.
Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen darf jede natürliche Person ab 18 Jahren.
Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme ist bis zum 21. Oktober 2025, 23:59 Uhr möglich. Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Teilnahmeweg
Namensvorschläge können über das Teilnahmeformular auf www.brockumer-grossmarkt.de/eselname eingereicht werden. Jeder Teilnehmer darf mehrere Vorschläge einreichen, allerdings kann nur ein Preis pro Person gewonnen werden.
Auswahl des Gewinners
Alle eingereichten Vorschläge werden nach Einsendeschluss vom Marktausschuss Brockum (Jury) geprüft. Die Jury wählt den Namen aus, der am besten zum Markt‑Esel passt. Ist ein Namensvorschlag mehrfach genannt, wird der Gewinner per Losverfahren ausgewählt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
Bekanntgabe des Gewinners
Der Gewinnername wird am 1. November 2025 feierlich zur Eröffnung des Brockumer Großmarktes bekannt gegeben. Der Gewinner wird persönlich informiert und namentlich in der Öffentlichkeit erwähnt (Webseite, Presse, Social Media).
Gewinn
Der Gewinner erhält ein Genuss‑Paket im Wert von 500 € für den Brockumer Großmarkt. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen.
Rechte an eingereichten Vorschlägen
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass der eingereichte Namensvorschlag zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich vom Brockumer Großmarkt genutzt werden darf, einschließlich für Marketing‑ und Werbezwecke.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.brockumer-grossmarkt.de/datenschutz abrufbar.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.